Honorar nach BVSK-Honorartabelle ist rechtmäßig

AG Wolfenbüttel, Urteil vom 19.11.2019, AZ: 16 C 134/19 

Hintergrund 

Das Sachverständigenbüro klagt im vorliegenden Verfahren aus abgetretenem Recht gegen die Haftpflichtversicherung des Schädigers. Die Einstandspflicht der Haftpflichtversicherung ist unstrittig. 

Inhalt der Klage sind ausstehende Honorarforderungen des Klägers in Höhe von 75,05 €. 

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Nutzungsausfallentschädigung und Kosten für einen Reparaturablaufplan sind zu regulieren

AG Amberg, Urteil vom 05.11.2019, AZ: 3 C 606/19

Hintergrund 

Die Parteien streiten um die Regulierung der Kosten für einen Reparaturablaufplan als auch weiterer Nutzungsausfallentschädigung. Der Kläger macht eine Nutzungsausfallentschädigung für die Dauer vom 04.09.2018 bis 08.10.2018 geltend. Während dieses Zeitraums nutzte er sieben Tage einen Mietwagen. 

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Keine Erstattung von Gutachterkosten bei verschwiegenen Vorschäden

LG Frankfurt (Oder), Urteil vom 18.05.2018, AZ: 12 O 255/16

Hintergrund 

Die Parteien streiten insbesondere um die Erstattung von Gutachterkosten nach einem Verkehrsunfall aus dem Jahr 2015. Der Kläger rechnet den Schaden am streitgegenständlichen Fahrzeug fiktiv auf Gutachtenbasis ab. Für die Erstellung eines Schadengutachtens stellte der Gutachter insgesamt 896,55 € in Rechnung. 

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Die Gutachterkosten werden bei verschwiegenen Vorschäden vom Haftpflichtversicherer nicht übernommen

LG Frankfurt (Oder), Urteil vom 18.05.2018, AZ: 12 O 255/16

Werden vom Geschädigten bei der Begutachtung seines beschädigten Fahrzeugs reparierte Vorschäden aus Vorjahren verschwiegen, kann ein Schadengutachten unbrauchbar werden. Ist dies der Fall, so hat der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer die Kosten für die Erstellung des Schadengutachtens nicht zu übernehmen. In dem Fall muss Sie als Kunde von uns die Gutachtengebühren aus eigener Tasche zahlen. Hinweis: Bitte prüfen Sie auch, ob in Ihrem Kaufvertrag das Fahrzeug als unfallfrei bezeichnet ist.

Quelle: BVSK