Die Beauftragung eines Kfz - Sachverständigen Ihres Vertrauens liegt schon allein aus Gründen der Beweissicherung in Ihrem Interesse.

Gutachten im Haftpflichtschadenbereich – Sie wurden unschuldig in einen Unfall verwickelt.

  • Pkw
  • Oldtimer
  • Lkw
  • Motorrad
  • Fahrrad
  • Wohnmobil
  • Wasserfahrzeuge

In der Regel werden die Kosten der Gutachtertätigkeit durch die gegnerische Versicherung übernommen.


Gutachten im Kaskoschadensbereich - Sie haben den Unfall selbst verursacht.

  • Pkw
  • Oldtimer
  • Lkw
  • Motorrad
  • Fahrrad
  • Wohnmobil
  • Wasserfahrzeuge

Hier erfolgt die Beauftragung durch Ihre Kaskoversicherung.


Beweissicherungsgutachten

Zum Beispiel für:

  • Motorschäden,
  • Feststellung von verschwiegenen Unfallschäden beim Fahrzeugkauf
  • Tachomanipulation,
  • Prüfung von Reparaturausführungen

In der Regel werden die Kosten der Gutachtertätigkeit durch Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen.