Die Beauftragung eines Kfz - Sachverständigen Ihres Vertrauens liegt schon allein aus Gründen der Beweissicherung in Ihrem Interesse.
Gutachten im Haftpflichtschadenbereich – Sie wurden unschuldig in einen Unfall verwickelt.
- Pkw
- Oldtimer
- Lkw
- Motorrad
- Fahrrad
- Wohnmobil
- Wasserfahrzeuge
In der Regel werden die Kosten der Gutachtertätigkeit durch die gegnerische Versicherung übernommen.
Gutachten im Kaskoschadensbereich - Sie haben den Unfall selbst verursacht.
- Pkw
- Oldtimer
- Lkw
- Motorrad
- Fahrrad
- Wohnmobil
- Wasserfahrzeuge
Hier erfolgt die Beauftragung durch Ihre Kaskoversicherung.
Beweissicherungsgutachten
Zum Beispiel für:
- Motorschäden,
- Feststellung von verschwiegenen Unfallschäden beim Fahrzeugkauf
- Tachomanipulation,
- Prüfung von Reparaturausführungen
In der Regel werden die Kosten der Gutachtertätigkeit durch Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen.