Stimmt. Die freihaltende Person darf sogar von einem anderen Fahrzeug mit sanfter Gewalt aus der Parklücke heraus gedrängt werden. Solange dabei keine Körperverletzung begangen wird, ist dies rechtens. Dabei ist es egal, wer den Parkplatz zuerst gesehen hat – Vorrang hat immer jenes Fahrzeug, das die Lücke zuerst erreicht.