Nach einem Parkrempler genügt ein Zettel an der Windschutzscheibe

Stimmt nicht. Als Unfallverursacher ist man verpflichtet den Geschädigten zu informieren. Da ein Zettel verloren gehen oder durch Wetter unleserlich werden kann, heißt es warten oder die Polizei informieren! Wer sich nicht dran hält, begeht Unfallflucht und dies wird als Straftat geahndet, was zum Verlust des Versicherungsschutzes führen kann!!!