Die Lichthupe einsetzen bedeutet Nötigung!

Stimmt nicht. Die Lichthupe darf kurz betätigt werden, wenn man außerhalb geschlossener Ortschaften die Ü̈berholabsicht anzeigt oder vor einer Gefahr warnt. Wer mit Lichthupe zu dicht auffä̈hrt begeht jedoch eine Nötigung.