Stimmt nicht. Der Seitenstreifen ist Rettungswagen, Pannenfahrzeugen und Einsatzwagen der Polizei vorbehalten. Wer ihn zum schnellen Vorankommen bei einem Stau nutzt, muss mit einem Bußgeld i. H. v. 75,00 € und zwei Punkten ins Flensburg rechnen. Ausnahme: Die Spur wird explizit freigegeben durch die Polizei oder das Zeichen 223.1 (Seitenstreifen befahren).