Geltung der Bedingungen

Die Erstellung des Gutachtens vom Auftragnehmer (AN) für den Auftraggeber (AG) erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.

Auftragserteilung

Der Auftrag zur Gutachtenerstellung ist in der Regel schriftlich zu erteilen, aber auch mündlich, telefonisch oder über andere Telekommunikationstechniken aufgegebene und so entgegengenommene Aufträge gelten als verbindlich.

Der AG hat dem AN alle zur ordnungsgemäßen Erstellung des Gutachtens erforderlichen Unterlagen und Auskünfte unentgeltlich und ohne besondere Auffor-derung zur Verfügung zu stellen. Der AG hat insbesondere das Schadenausmaß und den Schadenhergang möglichst umfassend und wahrheitsgemäß zu erläutern, um eine ordnungsgemäße Schadenaufnahme zu ermöglichen. Alt- bzw. Vorschäden sind unaufgefordert vom AG zu benennen bzw. aufzuzeigen. Nachteile aus unrichtigen Angaben oder durch Verschweigen von Tatsachen durch den AG oder wegen verspätet oder nicht eingegangener Dokumenten gehen nicht zu Lasten des AN.

Vollmacht

Der AG legitimiert den AN zur Vornahme aller ihm erforderlichen und zweckdienlich erscheinenden Feststellungen, Untersuchungen und Leistungen bei und gegenüber Behörden, Unternehmen und Dritten.

Zahlungsbedingungen

Das Sachverständigenhonorar ist bei Abholung des Gutachtens im Büro unmittelbar fällig. Bei Versand des Gutachtens, spätestens zum auf der Rechnung vermerkten Zahlungstermin. Bei Zahlungsverzug wird mit jeder Zahlungserinnerung eine Aufwandspauschale zzgl. Portokosten und Verzugszinsen fällig. Nach erfolgloser Mahnung kann ohne weitere Ankündigung ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet bzw. Klage erhoben werden. Bei bargeldloser Zahlung ist die Gutachten-/Rechnungsnummer anzugeben.

Sachverständigenhonorar

Das Sachverständigenhonorar berechnet sich bei Schadengutachten in Anlehnung der Schadenhöhe und setzt sich aus einem Grundhonorar zzgl. Nebenkosten zusammen. Die Honorartabelle des AN, in Anlehnung an die aktuelle BVSK Tabelle zzgl. Nebenkosten (Fahrkosten 0,70 - 1,04€/km, 1. Fotosatz 2,00€/Bild, 2. Fotosatz 0,50€/Bild, Schreibkosten 1,80€/Seite, Kommunikationspauschale 15,00€, Restwertermittlung, ValuePilot, Classic-Data-Anfrage, etc. je nach Aufwand) kann in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers eingesehen werden. Als Schadenhöhe sind im Reparaturfall die ausgewiesenen Reparaturkosten netto vor Abzug NfA. zzgl. einer merkantilen Wertminderung maßgebend. Bei Totalschäden ist der Wiederbeschaffungswert Brutto des Fahrzeugs unmittelbar vor dem Schadenereignis die Berechnungsgrundlage. Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs um mehr als 30% wird abgerechnet nach Wiederbeschaffungswert. Reparaturbestätigungen gelten als neue Aufträge und werden mit 50,00€ berechnet.

Bei zu vereinbarender Abrechnung auf Stundenbasis wird ein Verrechnungssatz von Netto 150,00€ – 250,00€ pro Stunde plus Nebenkosen in Rechnung gestellt.

Nachbesichtigungen, Reparaturbestätigungen, Rechnungsprüfungen von Werkstattrechnungen, Stellungnahmen zu Prüfberichten, Wertminderung etc. - gelten grundsätzlich als neue Aufträge und werden nach Stunden zzgl. Nebenkosten abgerechnet, die vom AG unterschriebene Geldempfangsbevollmächtigung bleibt weiter gültig.

Spezialgutachten / Nebenkosten

Die Abrechnung von Spezialgutachten erfolgt auf Stundenbasis. Der Stundensatz beträgt ab 150,00€ - 250,00€. Nebenkosten: Fahrkosten 0,70€ - 1,04€ je Kilometer, 2,00 € je Foto im Original, für jede weitere Kopie 0,50€ je Foto, Kommunikationspauschale 15,00 €, Schreibauslagen je Seite ab 1,80 € für das Original, 0,50 € pro Kopie je Seite.

Sämtliche aufgeführten Euro Beträge verstehen sich immer zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Classic Data Bewertungen

Die Gebühren für Kurzbewertungen und ausführliche Fahrzeugbewertungen können individuell erfragt werden im SV-Büro.

Aufträge durch Gerichte werden entsprechend dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) abgerechnet.

Stornierung/Widerrufsrecht

Auftragsstornierungen sind schriftlich, per Fax oder E-Mail mitzuteilen. Stornierungskosten werden nach erfolgter Schadenaufnahme pauschal mit 100,00€ berechnet und unmittelbar fällig. Nach Beginn der Bearbeitung des Auftrags wird der vollständige Rechnungsbetrag fällig. Bei außerhalb der Geschäftsräume geschlossenen Verträgen hat der AG hat eine Widerrufsbelehrung vom AN erhalten, zur Kenntnis genommen und deren Inhalt mit seiner Unterschrift bestätigt.

Gutachtenerstellung

Das Gutachten besteht, falls nicht anders vereinbart, aus einem Original mit einem Original Bildbericht und 1 Duplikat ebenfalls mit Bildbericht. Die beim SVBü?ro verbleibende Datei wird bei Bedarf, dem vom AG benannten Rechtsanwalt, kostenfrei zur Verfü?gung gestellt. Die Fotodokumentation wird im Jpg.- Format im Sachverständigenbü?ro aufbewahrt. Form, Gliederung, Formulierung und Inhalt der Gutachten für Haftpflicht- und Kaskoschäden entsprechen den Richtlinien des Instituts für Sachverständigenwesen bzw. des Bundesverbandes der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. (BVSK). Änderungen infolge abweichender Rechtsvorschriften bleiben vorbehalten. Der AN ist vom Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. (BVSK) anerkannter Kraftfahrzeug-Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und -bewertungen. Der AG hat die Möglichkeit, sich in Streitfällen auch an die Geschäftsstelle des BVSK e.V. Menzelstraße 5, 14467 Potsdam, Tel. 03 31/23 60 59-0 www.bvsk.de zu wenden.

Gutachtenversand

Der Versand des Gutachtens an den AG oder auf Wunsch des AG an Dritte erfolgt auf Risiko des Auftraggebers.

Haftung

Der AN ist verpflichtet den erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Bezüglich der Haftung des AN gelten die gesetzlichen Regelungen.

Anwendbares Recht

Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen AG und AN gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Information gemäß der Verordnung der Informationspflichten für Dienstleistungserbringer

Die notwendigen Informationen entsprechen der Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer (Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung –DL-InfoV – vom 12.03.2010) sind in den Büroräumen des Sachverständigenbüros jederzeit einsehbar. Auf Wunsch übersendet das Sachverständigenbüro die Informationen dem Auftraggeber.

Darüber hinaus sind die Informationen auch auf der Homepage des Sachverständigenbüros abrufbar.

Gerichtsstand / Schlussbestimmung

Als Gerichtsstand gilt der Ort des Sitzes des Kfz - Sachverständigenbüros, soweit rechtlich zulässig. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder ein Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Stand 27.08.2017